Neues Verpackungsgesetz: ERP-Software kann helfen die Vorgaben zu erfüllen
Das neue Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft, welches einige neue Pflichten für Unternehmen beinhaltet. Wie schon bei der seit langem vorhandenen Verpackungsvorordnung geht es darum, eine bessere Übersicht darüber zu erhalten, wer Einmalverpackung in den Wirtschaftskreislauf einbringt. Neu ist nun allerdings, dass sich alle Unternehmen, die Ware verpacken, welche irgendwann (nicht nur direkt) an Endkunden oder gleichartige Anfallstellen geliefert wird, bei einer neu geschaffenen Behörde (der Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“) registrieren müssen.